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Klare Regeln für jeden Aufzug – Alle wichtigen Normen und Richtlinien auf einen Blick

Versteht sich von selbst: Um stets die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten planen, bauen, warten und modernisiert AS jede Aufzugsanlage nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien.

Und das sind übrigens eine ganze Menge…



Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU)
Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die Sicherheitsstandards, Kennzeichnung und Dokumentation von Aufzügen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, regelt. 


Betriebssicherheitsverordnung (BETRSICHV)
Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die für alle überwachungsbedürftigen Anlagen und für alle Arbeitsmittel gilt. Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit sowie die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes werden in der Verordnung geregelt.


DIN 18090 / 91
Normen die Konstruktionsrichtlinien für Schachtabschlusstüren festlegt, die die Feuerbeständigkeitsklasse F90 besitzen müssen. Glastüren sind in dieser Norm nicht enthalten. Siehe auch: EN 81-58


DIN EN 81-20
Europäische Aufzugsnorm, die die Konstruktion von Aufzügen beschreibt. Sie hat den Status einer harmonisierten Norm. Danach kann davon ausgegangen werden, dass bei vollständiger Berücksichtigung der Norm die Vorgaben der Aufzugsrichtlinie eingehalten werden.


DIN EN 81-21
Diese Norm gilt für neue Personen- und Lastenaufzüge, die dauerhaft in bestehenden Gebäuden errichtet werden. Sie behandelt keine anderen Anwendungen außerhalb des Geltungsbereiches von EN 81-1:1998 oder EN 81-2:1998.   Gelegentlich können auf Grund von Beschränkungen durch bauliche Zwänge nicht alle Anforderungen von EN 81-1:1998 und EN 81-2:1998 vollständig oder teilweise erfüllt werden. Diese Norm benennt diese Anforderungen und erlaubt unter Berücksichtigung der speziellen Umstände, die in dieser Norm genannt sind, alternative Anforderungen.


DIN EN 294
Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrenstellen mit den oberen Gliedmaßen. Sie hat den Status einer harmonisierten Norm.


DIN EN 349
Sicherheit von Maschinen, Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens. Sie hat den Status einer harmonisierten Norm.


DIN 4109
Schallschutz im Hochbau. Empfehlungen, unter welchen baulichen und aufzugstechnischen Voraussetzungen die Grenzwerte der DIN 4109 erreicht werden, sind in der VDI Richtlinie 2566 enthalten.


Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die Sicherheitsstandards, Kennzeichnung und Dokumentation von Maschinen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, regelt. Gilt auch für Kleingüteraufzüge, vereinfachte Güteraufzüge, Baldachinaufzüge, Behindertenaufzüge und -hebebühnen. 


VDI Richtlinie 2566
Lärmschutz im Aufzugsbau. Enthält Regeln, bei deren Einhaltung durch den Bauherrn und durch den Aufzugsbauer die Grenzwerte der DIN 4109 normalerweise erreicht werden. Bei den bauseitigen Voraussetzungen wird zwischen vollständigem und hinreichendem baulichen Schallschutz unterschieden.


VDI Richtlinie 4707
Energieeffizienz von Aufzugsanlagen.


LBO Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer
Die Landesbauordnungen schreiben vor, wann in Abhängigkeit der Nutzung von Gebäuden welche Aufzüge mindestens eingebaut werden müssen.


DIN EN 81-70
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 70: Zugängigkeit von Aufzügen für Personen, einschließlich für Personen mit Behinderungen


DIN EN 81-71
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 71: Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung


DIN EN 81-72
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 72: Feuerwehraufzüge

 

DIN EN 81-73
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall


DIN 18040-1 (Ersetzt DIN 18024)
Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten, Barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen. Update: Diese Norm wird aktuell von der EN 81-70 vervollständigt

Selbstverständlich ist der Bau von Aufzügen in behindertenfreundlicher und behindertengerechten Ausführung kein Problem.


Wenn Sie Fragen zu einzelnen Normen und Richtlinien haben, rufen Sie uns gerne an!