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Die traditionelle Schachtentrauchung
Die Landesbauordnungen schreiben für Fahrschächte von
Aufzügen Rauchabzugsöffnungen mit einer Größe von 2,5 %
der Grundfläche des Schachtes, mindestens aber 0,1 m² vor.
Traditionell werden deshalb Permanentöffnungen
entsprechender Größe im Schachtkopf erstellt.
Bei Fahrschächten innerhalb der thermischen Gebäudehülle
strömt warme Raumluft durch die Spalten der Schachttüren in
den Schacht und, verstärkt durch den Kamineffekt, durch die
Rauchabzugsöffnung ins Freie.
Erhebliche Wärmeverluste und hohe Heizkosten sind die
Folge.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert, die
Umfassungsfläche eines Gebäudes luftdicht zu verschließen
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