Energieeinsparungen bei Aufzügen
Bislang waren die Energieeffizienzklassen A bis G meistens nur von Kühlschränken und Waschmaschinen bekannt.
Aber in Zeiten in denen der verantwortungsbewusste Umgang mit der uns zur Verfügung stehenden Energie eine immer höhere Relevanz bekommt, möchten wir Ihnen Lösungen zur Einsparung von Energie für bestehender und neue Aufzugsanlagen anbieten.
Energieeffizienz steht seit der Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2002/91/EG im Blickpunkt der Gebäudetechnik. Mit dem Erscheinen der VDI4707 im März 2009 ist das Thema auch für Aufzugsanlagen aktuell geworden. Gerade Bestandsanlagen sind nach heutigem Stand große Energieverbraucher. Verursacht wird das zu einem grossen Teil durch die Fahrkorbbeleuchtung.
Mit dem LIGHTwatcher kann das Fahrkorblicht zukünfig einfach abgeschaltet werden, wenn es nicht benötigt wird.
LIGHTwatcher 230V
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LIGHTwatcher 230V
Energieeffizienz zum Nachrüsten...
Amortisation innerhalb von wenigen Monaten
Einstellbare Zeitspanne, nach der das Fahrkorblicht ausgeschaltet wird.
Einstellbare Zeitspanne, nach der das Fahrkorblicht ausgeschaltet wird.
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Einfache Installation direkt in den Beleuchtungsstromkreis.
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Eigenständige Erkennung von Kabinen- und Türbewegungen, kein Eingriff in die Aufzugselektronik nötig.
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MCS 1701
Bei neuen Anlagen ist die Steuerung bereits mit Funktionen ausgerüstet die den Standbyverbrauch ihrer Aufzugsanlage auf ein Minimum beschränken. Dazu werden gezielt Verbraucher wie das Kabinenlicht, die Standortanzeige oder das Türsteuergerät abgeschaltet. Das ermöglicht einen Standbyverbrauch von nur ca. 22W gegenüber den sonst üblichen 100W.
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| Integrierte Sparfunktionen |
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MCS 1701 |
Mit einem speziell nach der VDI 4707 entwickeltem Programm können wir im Vorfeld die Effizienzklassen, für verschieden Aufzugmodelle und Anwendungsbereiche, bestimmen.
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Beispiel für eine Energiezertifikat
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VDI 4707
Die Richtlinie VDI 4707 behandelt die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen. Das Ziel ist, die Beurteilung und Kennzeichnung für den Energiebedarf und -verbrauch von Aufzugsanlagen nach einheitlichen Kriterien festzulegen und transparent darzustellen. Grundlage hierfür ist die Bedarfs- und Verbrauchermittlung. |