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LEBENSWICHTIG:
BRANDFALLSTEUERUNGEN FÜR DEN FALL DES FALLES.
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Nach wie vor gilt: Personen, die keine Kenntnis vom Brand haben, muss die Nutzung der Aufzüge unmöglich gemacht werden! Das geschieht durch manuelles oder automatisches Abschalten und Stillsetzen der Aufzüge in einem möglichst sicheren Bereich. – Die Aufgabe der Brandfallsteuerung.
Grundsätzlich fährt der Aufzug dabei immer in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle), die sich in der Regel im Geschoss mit dem kürzesten gesicherten Ausgang ins Freie befindet. Geregelt wird dieses „Verhalten von Aufzügen im Brandfall“ durch die EN 81-73. |
JE NACH DEN GEGEBENHEITEN VOR ORT UND DER AUSFÜHRUNG DES AUFZUGS
KOMMT EINES DER FOLGENDEN STEUERUNGSSYSTEME ZUM EINSATZ:
1. STATISCHE BRANDFALLSTEUERUNG
Die statische Brandfallsteuerung fährt den Aufzug direkt in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) und bleibt dort mit offenen Türen stehen.
2. HALBDYNAMISCHE BRANDFALLSTEUERUNG
Bei der halbdynamischen Brandfallsteuerung wird mindestens die festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) mit einem automatischen Brandmelder (Rauchmelder) überwacht. Sofern dieser Brandmelder eine Rauchentwicklung detektiert hat, wird der Aufzug in dem darüber liegenden Geschoss mit offenen Türen stillgelegt.
3. DYNAMISCHE BRANDFALLSTEUERUNG
Die dynamische Brandfallsteuerung setzt das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage nach DIN 14 675 voraus. Mit ihr müssen in jedem Geschoss mindestens alle Bereiche (Rauchabschnitte) vor den Aufzügen mit automatischen Brandmeldern (Rauchmeldern) überwacht werden. So kann sichergestellt werden, dass der Aufzug beim Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung nicht in einem verrauchten Geschoss stehen bleibt und seine Türen öffnet.
Weiter zu den Normen und Richtlinien im Aufzugsbau… |
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